12. März 2019: Der Vorsorgeauftrag - oder was die KESB mit mir zu tun hat

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder Altersschwäche, plötzlich oder auch absehbar, nicht mehr für sich selber sorgen können und auf Hilfe Dritter angewiesen sein…das kann uns alle betreffen, egal in welchem Alter!

Am Dienstagabend, 12. März 2019 konnten wir mit FHS-Dozierenden und dem Leiter der KESB Appenzell Ausserrhoden einen interessanten und durchs Band informativen Abend zum Vorsorgeauftrag und was damit einher geht, organisieren. 60 FHS Alumni-Mitglieder waren dabei und haben realisiert, welche Bedeutung ein Vorsorgeauftrag hat, dass es kein Müssen sondern ein Können ist. Sich Gedanken machen über etwas, was einem vielleicht zukünftig passieren könnte, auch Unangenehmes, ist dabei unerlässlich.

Regula Flisch, FHS-Dozentin in der Sozialen Arbeit hat am Beispiel eines Falles in das Thema des Kindes- und Erwachsenenschutzes eingeleitet und informiert, wie die FHS St. Gallen mit den Präsidenten der KESB in der Ostschweiz zusammen ein Weiterbildungsangebot lanciert hat.

Im Anschluss daran hat Florian Windisch, FHS-Dozent Recht uns zu den Begrifflichkeiten «Urteilsfähig» und «Urteilsunfähig» aufgeklärt und wie es sich mit der «Selbstbestimmung» zur persönlichen Freiheit und Menschenwürde rechtlich verhält. Seine Ausführungen haben aufgezeigt, dass es sich bei den beiden Begriffen Selbstbestimmung und Schutz um einen Balanceakt handelt. Insbesondere die Aufgaben, die die KESB gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrnehmen muss.


Peter Dörflinger, Präsident der KESB Kanton Appenzell Ausserrhoden, hat uns einen Rundumblick mit praktischen Beispielen zu dem Vorsorgeauftrag, den gesetzlichen Vertretungsrechten und den Aufgaben einer allfälligen Beistandschaft gegeben. Einer seiner Top-Tipp des Abends: Wer gesundheitlich bereits etwas angeschlagen ist, sollte einem Vorsorgeauftrag gleich auch ein aktuelles Arztzeugnis beilegen, das darüber Auskunft gibt, ob kognitive Einschränkungen bestehen oder eben nicht. Vorsorgeaufträge können je nach Kanton bei unterschiedlichen Stellen hinterlegt werden. Beim Zivilstandsamt kann eingetragen werden, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist. Bevor aber ein Vorsorgeauftrag erstellt wird, sollte sich jede Person gut überlegen, welche Person(en) im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Vertretung übernehmen soll. Zudem ist ein Austausch mit den in Frage kommenden Personen im Voraus sehr zu empfehlen.

Fazit des Abends: Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht enthält einige Anpassungen – wir können nur empfehlen, sich über den Vorsorgeauftrag zu informieren. Wer keinen Vorsorgeauftrag macht ist aber keineswegs verloren. Es gibt gesetzliche Vertretungsrechte für Ehepartner und nahestehende Personen. Wenn das nicht genügt, macht die KESB eine massgeschneiderte Beistandschaft, für die man auch nahestehende Personen  einsetzen kann.

Und als Antwort auf den Titel der Veranstaltung: Vorsorgeauftrag – oder was hat die KESB mit mir zu tun?! Sie hat dann mit mir zu tun, wenn ich urteilunfähig werde und nicht oder nicht genügend für mich vorgesorgt habe und sie muss bei einem Vorsorgeauftrag die Voraussetzungen prüfen und ihn «validieren» - sonst hat er keine Wirkung.

Einmal mehr lieferte ein FHS Alumni-Input viel Gesprächsstoff für einen gemütlichen Apéro riche im Anschluss an die Veranstaltung.

Folien aus dem Input von:
Florian Windisch
- Peter Dörflinger

FHS Alumni-Input: Der Vorsorgeauftrag - oder was die KESB mit mir zu tun hat